TL;DR
- Artikel 50 des EU AI Act regelt die Nutzung von KI-generierten Inhalten und sieht bei Verstößen hohe Bußgelder vor.
- Die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft sowohl AnbieterInnen von KI-Systemen als auch BetreiberInnen (z. B. Unternehmen, die diese KI-Tools verwenden).
- Deepfakes und realistische Bilder müssen immer gekennzeichnet werden. Bei KI-Texten gilt; wenn ein Mensch sie prüft, entfällt die Pflicht.
- Claude versieht generierte Texte seit dem Stichtag mit einem unsichtbaren Wasserzeichen und generierte Dateien mit C2PA-Metadaten.
Ein KI-Text geht ungeprüft online? Das kann teuer werden. Ein neues Gesetzt regelt, wann KI-Inhalte eine Kennzeichnung brauchen und wann nicht. Wir zeigen dir, wo genau die Grenze verläuft und worauf du jetzt achten solltest.
Was regelt das KI-Gesetz?
Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes (AI Act) soll sicherstellen, dass NutzerInnen erkennen, wann sie mit Künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren.
Die KI-Kennzeichnungspflicht richtet sich an zwei Rollen:
- AnbieterInnen entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, so wie Anthropic mit Claude.
- BetreiberInnen setzen ein bestehendes KI-System in eigener Verantwortung ein, etwa im Marketing oder in der Content-Erstellung.
Was genau fällt unter die Kennzeichnungspflicht und was nicht?
Artikel 50 behandelt nicht jede KI-Nutzung gleich.
| Content-Art | Regel | Ausnahme | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Chatbots & Sprachassistenten | Kennzeichnung, sobald nicht sofort erkennbar ist, dass eine KI antwortet, spätestens ab der ersten Nachricht | Keine | Ein Support-Chat, der in vollständigen Sätzen antwortet, braucht direkt den Hinweis „Du chattest mit einer KI" |
| KI-Bilder, Audio, Video | Kennzeichnung, sobald der Inhalt für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte | Eindeutig stilisierte Kunst, etwa Illustrationen oder Comic-Grafiken | Ein komplett KI-generiertes Produktfoto braucht ein Label, eine gezeichnete Illustration desselben Produkts nicht |
| Deepfakes | Immer kennzeichnen, ab der ersten Veröffentlichung | Keine, auch nicht bei vorheriger menschlicher Prüfung | Ein täuschend echtes KI-Video von einem Sturm, der nie stattgefunden hat |
| KI-geschriebene Texte | Kennzeichnung nur bei Themen von öffentlichem Interesse, etwa Politik oder Gesellschaft | Entfällt, wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt | Eine KI-Zusammenfassung zu aktuellen Ereignissen, die ungeprüft online geht |
Wie markiert Claude KI-Texte und Dateien?
Auch Anthropic hat den Code of Practice zu Artikel 50 unterzeichnet und setzt seit dabei auf zwei Verfahren gleichzeitig.
Text. Claude bettet ein unsichtbares Wasserzeichen direkt in den generierten Text ein. Keine sichtbaren Zeichen, keine veränderte Bedeutung, keine veränderte Lesbarkeit. Das Wasserzeichen ist Teil des Textes selbst und bleibt beim Kopieren, Einfügen und teilweise auch bei Bearbeitungen erhalten. Je länger der Text, desto zuverlässiger lässt es sich nachweisen.
Dateien. Für Bild- und Vektorformate wie PNG, JPEG oder SVG nutzt Claude den offenen C2PA-Standard. Dabei werden signierte Herkunftsmetadaten angehängt, ohne dass die Datei selbst verändert wird.
| Merkmal | Text-Wasserzeichen | C2PA-Dateimarkierung |
|---|---|---|
| Betrifft | Generierten Fließtext | PNG, JPEG, SVG |
| Sichtbarkeit | Unsichtbar, kein Einfluss auf Lesbarkeit | Metadaten, nicht in der Datei selbst sichtbar |
| Übersteht Kopieren | Ja, bleibt Teil des Textes | Entfällt, sobald die Datei neu exportiert wird |
| Nachweisbarkeit | Über Anthropics Wasserzeichen-API | Über C2PA-fähige Prüfwerkzeuge |
Beide Markierungen gelten weltweit für Claude Platform, Claude, Claude Code, Claude Cowork und Claude Tag. Anthropic rüstet Modelle, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, in den kommenden Monaten nach, einen konkreten Zeitplan gibt es bisher jedoch nicht.
Wichtig: Wenn ein Wasserzeichen erkannt wird, heißt das nicht automatisch, dass Claude der alleinige Autor ist. Das KI-Modell wird nämlich oft für Korrektur oder Übersetzung fremder Texte genutzt. Umgekehrt können starke Überarbeitungen die Markierung entfernen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die KI-Kennzeichnungspflicht?
Bei einem Verstoß gegen die KI-Kennzeichnungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, der die Sanktionen für Verstöße gegen Artikel 50 regelt.
Für KMUs und Start-ups sieht Artikel 99 Absatz 6 eine Erleichterung vor: Hier gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einhaltung von Artikel 50. Sie kann von Unternehmen einen Nachweis über die Kennzeichnung verlangen, nicht nur die Kennzeichnung selbst.
Genau deshalb lohnt sich ein dokumentierter Prüfprozess: Er zeigt im Zweifelsfall, dass ein Inhalt bewusst geprüft und redaktionell verantwortet wurde, statt einfach unkontrolliert online zu gehen.
Checkliste: So erfüllst du die KI-Kennzeichnungspflicht
Bevor du KI-Inhalte veröffentlichst, lohnt sich ein kurzer interner Check.
- Wird der Text vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft, nicht nur auf Rechtschreibung?
- Übernimmt eine Person oder ein Team die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt?
- Setzt du Claude in einem eigenen Chatbot oder Kundenkontakt-Tool ein, ohne das offenzulegen?
- Analysierst du mit KI Emotionen oder biometrische Merkmale von NutzerInnen?
- Handelt es sich um ein Thema von öffentlichem Interesse, etwa Politik oder Gesellschaft?
- Werden Bilder oder Videos verwendet, die reale Personen oder Ereignisse darstellen?
Wenn du die ersten beiden Fragen mit Ja beantwortet hast, kannst du die KI-Kennzeichnungspflicht für diesen Text meist ausschließen. Bei den übrigen vier Fragen gilt: Ein Ja bedeutet in der Regel, dass eine Kennzeichnung nötig ist oder zumindest geprüft werden sollte.
Fazit: Nicht das Tool entscheidet, ob KI-Inhalte kennzeichnungspflichtig sind
Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 ist kein Generalverdacht gegen KI-Content, sondern eine Frage der Verantwortung. Unternehmen, die mit Tools wie Claude oder Gemini arbeiten und Inhalte anschließend fachlich prüfen, bewegen sich meist auf der sicheren Seite. Wer ungeprüft veröffentlicht, sollte die neuen Wasserzeichen- und C2PA-Mechanismen kennen, bevor es teuer wird.
Du willst wissen, ob dein Content-Setup für die neue Rechtslage aufgestellt ist? Melde dich für ein unverbindliches Erstgespräch oder schreib uns direkt auf LinkedIn. Wir freuen uns auf dich!
KI-Kennzeichnungspflicht: Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Act?
Artikel 50 des EU AI Act ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Für KI-Systeme, die bereits vor diesem Stichtag im Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Muss ich jeden mit KI-generierten Text kennzeichnen?
Nein. Wenn ein Mensch den KI-Text inhaltlich prüft, überarbeitet und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, muss er nicht gekennzeichnet werden.
Wie kennzeichnet Claude KI-generierte Inhalte?
Claude bettet in generierten Text ein unsichtbares Wasserzeichen ein, das beim Kopieren erhalten bleibt. Generierte Dateien wie PNG, JPEG oder SVG erhalten zusätzlich signierte Herkunftsmetadaten nach dem offenen C2PA-Standard.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Inhalte, die vor August 2026 erstellt wurden?
Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen aufgrund von Artikel 50 nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission empfiehlt eine freiwillige nachträgliche Kennzeichnung dort, wo sie sinnvoll und möglich ist.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Inhalte, die nur intern genutzt werden?
Interne Inhalte ohne Veröffentlichung und ohne Bezug zu Themen von öffentlichem Interesse fallen meist nicht unter Artikel 50.
Wie sieht eine korrekte Kennzeichnung von KI-Inhalten in der Praxis aus?
Ein klar sichtbarer, unmittelbar am Inhalt platzierter Hinweis wie „KI-generiert" oder „mit KI erstellt" reicht in den meisten Fällen aus. Entscheidend ist, dass NutzerInnen ihn direkt wahrnehmen und nicht danach suchen müssen.
Ich nutze Claude nur zur Rechtschreibkorrektur, muss ich trotzdem kennzeichnen?
Eine reine Rechtschreibkorrektur reicht laut den EU-Leitlinien nicht als inhaltliche Prüfung aus. Bei einem größtenteils selbst geschriebenen Text mit punktueller KI-Korrektur bewegst du dich aber ohnehin meist außerhalb der Kennzeichnungspflicht für KI-Texte, entscheidend bleibt, wie viel vom Inhalt tatsächlich von der KI stammt.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch, wenn ich außerhalb der EU veröffentliche?
Artikel 50 ist EU-Recht und greift, sobald sich der Inhalt an NutzerInnen in der EU richtet, unabhängig davon, wo dein Unternehmen sitzt oder wo der Server steht.
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