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EmpCo-Richtlinie: Umweltaussagen mit Claude prüfen

Seit dem 27. September 2026 gilt in Deutschland die EmpCo-Richtlinie. Erfahre, welche Umweltaussagen jetzt verboten sind und wie unser Claude Skill Texte auf Konformität prüft.

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TL;DR

  • Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 gilt in Deutschland seit dem 27.09.2026 über das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), eine Übergangsfrist für bestehende Inhalte gibt es nicht.
  • Allgemeine Umweltaussagen sind nur noch mit konkreter Erklärung auf demselben Medium oder anerkanntem Umweltzeichen erlaubt.
  • Produktaussagen wie „klimaneutral“ sind immer verboten, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen.
  • Unser Claude Skill prüft Texte gemäß den EmpCo-Regeln.

Ein „umweltfreundlich“ ohne Nachweis auf der Produktseite kann seit dem 27. September 2026 eine Abmahnung auslösen. Nach der KI-Kennzeichnungspflicht und dem Widerrufsbutton greift mit der EmpCo-Richtlinie die nächste EU-Regel direkt in dein Online-Marketing ein. Wir haben dafür einen Claude Skill gebaut, der Texte auf Umweltaussagen prüft.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Hinter dem Kürzel EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) steckt die EU-Richtlinie 2024/825. Sie geht gegen Greenwashing vor, also gegen irreführende Umweltaussagen, falsche Angaben zu sozialen Merkmalen, nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel und frühzeitige Obsoleszenz.

In Deutschland wird die EmpCo-Richtlinie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und gilt seit dem 27. September 2026. Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Auch Website-Texte, die du vor Jahren veröffentlicht hast, fallen darunter, sobald du sie weiter nutzt.

Was zählt laut EmpCo als Umweltaussage?

Eine Umweltaussage ist laut EmpCo jede freiwillige Werbeaussage über die Umweltwirkung eines Produkts, einer Produktkategorie, einer Marke oder eines Unternehmens.

Die EmpCo-Richtlinie unterscheidet vier Arten von Umweltaussagen:

  • Positive Wirkung. „Schont Ressourcen“
  • Keine Belastung. „Belastet die Umwelt nicht“
  • Geringere Belastung als andere Produkte. „Umweltschonender als herkömmliche Produkte“
  • Verbesserte Wirkung. „30 % weniger Plastik als bisher“

Auch eine Werbeaussage, die eine dieser Wirkungen nur nahelegt, ist nach der EmpCo-Richtlinie eine Umweltaussage.

Welche Umweltaussagen sind gemäß EmpCo verboten?

Die folgenden Praktiken sind gemäß den EmpCo-Regeln verboten. Eine Prüfung im Einzelfall findet nicht statt.

Verboten ist …Beispiel
ein Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch staatlich festgesetzt istein eigenes Siegel ohne unabhängige Prüfung
eine allgemeine Umweltaussage ohne nachgewiesene anerkannte hervorragende Umweltleistung„klimafreundliche Verpackungen“
eine Umweltaussage zum ganzen Produkt, die nur für einen Teil stimmt„mit Recyclingmaterial hergestellt“, wenn nur die Verpackung aus Recyclingmaterial besteht
„klimaneutral“ oder „CO₂-reduziert“ auf Basis von Kompensation„mit Klimaausgleich“, wenn Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette kompensiert werden
gesetzliche Pflichten als Besonderheit bewerben„ohne Stoff X“, wenn Stoff X in der EU für die ganze Produktkategorie verboten ist
falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeiteine Zahl an Waschgängen, die die Waschmaschine nicht erreicht

Eine anerkannte hervorragende Umweltleistung liegt vor, wenn ein Produkt mit dem EU-Umweltzeichen oder einem offiziell anerkannten Umweltzeichen nach EN ISO 14024 Typ I ausgezeichnet ist oder Höchstwerte aus anderem EU-Recht erfüllt, etwa die Energieeffizienzklasse A.

Umweltaussagen, die eine Einzelfallprüfung brauchen

Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ sind nur zulässig, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind:

  • klare, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen
  • ein detaillierter, realistischer Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen
  • eine regelmäßige Prüfung durch unabhängige externe Sachverständige
  • Prüfergebnisse, die für VerbraucherInnen zugänglich sind

Irrelevante Vorteile können irreführend sein. Die EmpCo-Richtlinie nennt als Beispiel Papier, das damit beworben wird, keinen Kunststoff zu enthalten.

Soziale Merkmale, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit zählen jetzt zu den wesentlichen Merkmalen eines Produkts. Begriffe wie „nachhaltig“, „bewusst“ oder „verantwortungsbewusst“ betreffen deshalb mehr als die Umwelt und dürfen nicht allein auf einer Umweltleistung beruhen.

Wie bleibt Umweltwerbung nach der EmpCo-Richtlinie erlaubt?

  • Konkret statt pauschal. Die Aussage wird auf demselben Medium klar erklärt. Beispiel: „100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“.
  • Passendes Umweltzeichen. „Energieeffizient“ lässt sich etwa mit der Energieeffizienzklasse A belegen, „biologisch abbaubar“ mit dem EU-Umweltzeichen nur, wenn dessen Kriterien Abbaubarkeit verlangen.
  • Richtiger Geltungsbereich. Aussagen zum ganzen Unternehmen sind erlaubt, wenn sie genau, überprüfbar und nicht übertrieben sind.
  • Klimaschutz getrennt kommunizieren. Investitionen in Umweltprojekte darfst du bewerben, solange du daraus keine Produktaussage wie „klimaneutral“ ableitest.

Gelten die EmpCo-Regeln auch für Social Media, bezahlte Anzeigen und Meta-Daten?

Ja, die EmpCo-Regeln gelten unabhängig vom Kanal. Sie betreffen Social-Media-Posts, bezahlte Anzeigen wie Google Ads und Meta-Daten genauso wie Newsletter, mit denen du für dein Unternehmen wirbst. Eine allgemeine Umweltaussage musst du auf demselben Medium erklären. Ob die verlinkte Zielseite einer Anzeige dafür reicht, ist gerichtlich noch nicht geklärt.

Der BGH hat 2024 entschieden, dass ein mehrdeutiger Umweltbegriff in der Regel schon in der Werbung selbst erklärt werden muss. Hinweise, die Verbraucher erst durch eigene Recherche finden, genügen nicht (Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23). In Anzeigentexten für Google Ads, Social-Media-Posts und Meta-Daten ist dafür kaum Platz. Verzichte dort deshalb besser ganz auf allgemeine Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“.

EmpCo-Check mit Claude: Der ganztags. Workflow

Wir haben mit Claude einen Skill gebaut, der Umweltaussagen nach der EmpCo-Richtlinie bewertet. Mit dem Skill wollen wir unsere KundInnen über die neuen Regeln informieren und die Stellen auf ihrer Domain finden, die überarbeitet werden sollten.

Der EmpCo-Skill prüft bestehende Texte oder schreibt neue Texte von Anfang an EmpCo-konform.

  1. Nachweise klären. Claude fragt, welche Siegel, Zertifikate oder Prüfberichte vorliegen.
  2. Umweltaussagen erkennen. Das KI-Modell erfasst und bewertet jede Aussage mit Umwelt-, Klima-, Material- oder Siegelbezug.
  3. Konkret formulieren. Mit Nachweis nennt der Text die konkrete Eigenschaft und den Nachweis. Ohne Nachweis beschreibt er überprüfbare Fakten wie Material oder Maße, immer im Tone of Voice der jeweiligen Marke.
  4. Offene Punkte nennen. Am Ende steht, was vor der Veröffentlichung noch zu bestätigen ist.

Wichtig: Der EmpCo-Check ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Formulierungen, Nachweise und Siegel sollte jedes Unternehmen deshalb vor der Veröffentlichung von der eigenen Rechtsberatung prüfen lassen.

Checkliste: Sind deine Umweltaussagen EmpCo-konform?

Die sechs Punkte der Checkliste dienen dir als Roadmap, damit du bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie keinen wichtigen Aspekt vergisst.

  • Alle Umweltaussagen erfassen: Website-Texte, Produktseiten, Verpackungen, Anzeigen, Social Media, Newsletter etc.
  • Produktaussagen wie „klimaneutral“ entfernen, wenn sie auf CO₂-Kompensation beruhen.
  • Pauschale Begriffe auf demselben Medium konkretisieren oder mit anerkanntem Umweltzeichen belegen, sonst streichen.
  • Geltungsbereich prüfen: ganzes Produkt oder nur die Verpackung?
  • Jedes Siegel auf Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung prüfen.
  • Zertifikate, Prüfberichte und Umsetzungspläne zu jeder Aussage ablegen.

Fazit: Die EmpCo-Richtlinie verlangt Belege statt Schlagworte

Die EmpCo-Richtlinie verbietet Umweltwerbung nicht. Sie verlangt, dass jede Aussage stimmt, konkret ist und belegt werden kann. Wer statt „umweltfreundlich“ benennt, was ein Produkt tatsächlich ausmacht, erfüllt die Kernforderung und gibt KundInnen gleichzeitig mehr Information.

Grüne Versprechen brauchen jetzt Belege, deine Texte vielleicht ein Update. Melde dich über unsere Website oder schreib uns auf LinkedIn und wir machen den EmpCo-Check für deine Domain.

EmpCo-Richtlinie: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es für die EmpCo-Richtlinie eine Übergangsfrist?

Nein, eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Die EmpCo-Richtlinie gilt seit dem 27. September 2026 in der gesamten EU, die Details regeln aber die einzelnen Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht. In Deutschland sind bestehende Website-Texte, Social-Media-Posts und bereits produzierte Werbemittel betroffen, sobald du sie weiter nutzt. Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt nach dem neuen § 15b UWG bis September 2028 bei Unterlassungsansprüchen eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das ist kein Freibrief zum Abverkauf, und für digitale Kommunikation oder gedruckte Werbung gilt sie nicht.

Gilt die EmpCo-Richtlinie auch im B2B?

Die festen Verbote der EmpCo-Richtlinie gelten nur gegenüber VerbraucherInnen. Im reinen B2B gilt weiterhin das allgemeine Irreführungsverbot des UWG, Umweltaussagen werden dort im Einzelfall geprüft. Erreicht deine Website auch VerbraucherInnen, gelten die EmpCo-Regeln.

Welche Nachhaltigkeitssiegel sind nach der EmpCo-Richtlinie noch erlaubt?

Nach der EmpCo-Richtlinie sind nur Siegel erlaubt, die staatlich festgesetzt sind oder auf einem unabhängig überwachten Zertifizierungssystem beruhen, zum Beispiel das EU-Umweltzeichen. Eine amtliche Liste erlaubter Siegel gibt es nicht. Du musst jedes Siegel anhand der Kriterien der Richtlinie prüfen.

Was droht bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?

Bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie drohen vor allem Abmahnungen durch MitbewerberInnen oder Verbände, bei Nichtbeachtung auch einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen. Bei weitverbreiteten Verstößen sind Bußgelder bis 50.000 Euro möglich, bei mehr als 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Wer haftet bei Umweltaussagen, wenn eine Agentur den Text schreibt?

Das werbende Unternehmen ist für seine Umweltaussagen verantwortlich. Nach § 8 Abs. 2 UWG reichen Unterlassungsansprüche auch bis zu Texten, die eine Agentur in seinem Auftrag schreibt, selbst wenn das Unternehmen vom Verstoß nichts wusste. Lass konkrete Aussagen, Formulierungen und Siegel deshalb vor der Veröffentlichung von deiner Rechtsberatung prüfen.

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